Unsere Dienstleistungen
Beurkundungsrecht
Immobilienrecht
Erbrecht
Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht)
Gesellschaftsrecht
Strafrecht (Strassenverkehrsrecht)
Unsere Tätigkeit umfasst die fundierte Beratung,
die Ausfertigung rechtlicher Dokumente oder Verträge
und die kompetente Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Wenn sinnvoll, verhandeln wir, wenn nötig, prozessieren wir.
Und alles unter einem wirtschaftlichen und speditiven Blickwinkel.
Immobilienrecht
Erbrecht
Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht)
Gesellschaftsrecht
Strafrecht (Strassenverkehrsrecht)
Unsere Tätigkeit umfasst die fundierte Beratung,
die Ausfertigung rechtlicher Dokumente oder Verträge
und die kompetente Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Wenn sinnvoll, verhandeln wir, wenn nötig, prozessieren wir.
Und alles unter einem wirtschaftlichen und speditiven Blickwinkel.
Beurkundungsrecht
Beurkundungsrecht
Für verschiedene Verträge oder Beschlüsse ist von Gesetzes wegen die öffentliche Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Für diese Geschäfte bieten wir fachkompetente Beratung und Unterstützung vom Erstgespräch bis zur Beurkundung. Für Sie alles aus einer Hand. So kommen Sie rasch zu Ihrem Ziel.
Zur Beurkundung von Immobiliengeschäften sind wir im ganzen Gebiet des Kantons Luzern berechtigt. Für erbrechtliche Verträge oder gesellschaftsrechtliche Beschlüsse stehen wird Privatpersonen und Unternehmen aus der ganzen Schweiz zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen im Beurkundungsrecht umfassen:
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Weitere Geschäfte
Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der kantonalen Verordnung über die Beurkundungsgebühren. Hier »
Zur Beurkundung von Immobiliengeschäften sind wir im ganzen Gebiet des Kantons Luzern berechtigt. Für erbrechtliche Verträge oder gesellschaftsrechtliche Beschlüsse stehen wird Privatpersonen und Unternehmen aus der ganzen Schweiz zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen im Beurkundungsrecht umfassen:
Immobilienrecht
- Übertragung von Grundeigentum (Kaufverträge, Schenkungsverträge, gemischte Schenkungen, Tauschverträge, Parzellierungskauf)
- Begründung von Stockwerkeigentum sowie das Erstellen von Stockwerkeigentumsreglementen
- Begründung von Miteigentum sowie das Erstellen von Nutzungs- und Verwaltungsordnungen
- Parzellierung oder Vereinigung von Grundstücken
- Realisieren von Gesamtüberbauungen
- Begründung und Ausübung von Kaufrechten, Vorkaufsrechten oder Rückkaufsrechten
- Vereinbarung von Gewinnanteilsrechten
- Begründung von Grunddienstbarkeiten (selbständiges und dauerndes Baurecht, Näher- oder Grenzbaurecht, Fusswegrecht, Fahrwegrecht usw.)
- Begründung von Personaldienstbarkeiten (Nutzniessungsrecht, Wohnrecht)
- Begründung von Grundpfandrechten (Register-Schuldbrief, Papier-Inhaberschuldbrief, Grundpfandverschreibung)
- Neuordnung oder Anpassung von bestehenden Grundpfandrechten (Erhöhung Pfandsumme, Zusammenlegung, Umwandlung, Pfandausdehnung usw.)
- Erbverträge
- Erbverzichtsverträge
- Testamente
- Eheverträge (güterrechtliche Meistbegünstigung, Gütertrennung usw.)
- kombinierte Ehe- und Erbverträge
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
- Konkubinatsverträge
- Willensvollstreckungen
- Erbteilungen
Gesellschaftsrecht
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und von Stiftungen
- Änderung bestehender Gesellschaften (Sitzverlegung, Umfirmierung, Zweckänderung, Nachliberierung von Aktienkapital usw.)
- Kapitalerhöhung
- Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung
- Nachfolgeregelungen
- Auflösung von Gesellschaften
Weitere Geschäfte
- Bürgschaften
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Kopien
Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der kantonalen Verordnung über die Beurkundungsgebühren. Hier »
Immobilienrecht
Immobilienrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts und erarbeiten für Sie die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen. Sofern diese öffentlich zu beurkunden sind, kann die öffentliche Beurkundung direkt und ohne Umwege durch uns erfolgen.
In Fragen des Stockwerkeigentums stehen wir Stockwerkeigentümergemeinschaften oder einzelnen Stockwerkeigentümern beratend oder prozessierend zur Verfügung.
In mietrechtlichen oder werkvertragsrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir Ihre Interessen war und setzen diese durch, auf dem Verhandlungsweg oder vor Behörden und Gerichten.
Insbesondere in folgenden Bereichen sind wir gerne für Sie tätig:
In Fragen des Stockwerkeigentums stehen wir Stockwerkeigentümergemeinschaften oder einzelnen Stockwerkeigentümern beratend oder prozessierend zur Verfügung.
In mietrechtlichen oder werkvertragsrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir Ihre Interessen war und setzen diese durch, auf dem Verhandlungsweg oder vor Behörden und Gerichten.
Insbesondere in folgenden Bereichen sind wir gerne für Sie tätig:
- Beratung, Vertragserstellung und - soweit erforderlich - öffentliche Beurkundung bei Immobiliengeschäften (Übertragung von Grundeigentum, Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum, Begründung von Grunddienstbarkeiten sowie Personaldienstbarkeiten, Begründung oder Anpassung von Grundpfandrechten)
- Beratung und Vertretung in Fragen des Stockwerkeigentums
- Parzellierung oder Vereinigung von Grundstücken
- Realisieren von Gesamtüberbauungen
- Erstellen von Mietverträgen und Pachtverträgen
- Vertragsauflösung und Kündigung
- Anfechtung von Mietkündigungen oder Mietvertragsänderungen
- Vertretung bei miet- oder pachtrechtlicher Auseinandersetzung und bei Prozessführung vor Gericht
- Erstellen von Werkverträgen, GU-Verträgen oder TU-Verträgen
- Vertretung bei Auseinandersetzung aus Werkvertrag und bei Prozessführung vor Gericht
- Vertretung bei baurechtlichen Auseinandersetzungen
- Führen von Baueinsprachen und Verhandlungen mit Behörden
Erbrecht und Nachlassrecht
Erbrecht und Nachlassrecht
Die gesetzliche Erbfolge ist heutzutage in vielen Fällen nicht mehr angemessen. Passender und gerechter ist, selber festzulegen, wer dereinst erben soll. Oft besteht auch Konfliktpotential zwischen den künftigen Erben. Es lohnt sich, diese Fragestellungen anzugehen. Hierzu bieten wir Ihnen unsere vertieften Fachkenntnisse an. Sofern dafür eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist, kann diese direkt und ohne Umwege durch uns erfolgen. Alles aus einer Hand.
Unsere Dienstleistung im Erbrecht ist umfassend. Sie beinhaltet die erbrechtliche und güterrechtliche Beratung, die Erstellung von Verfügungen von Todes wegen, und deren öffentliche Beurkundung. Sie umfasst auch lebzeitige Massnahmen, von der Regelung des Zusammenlebens aufgrund eines Ehe- oder Konkubinatsvertrags, über die Ausfertigung von Generalvollmachten bis zum Erstellen von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.
Wir übernehmen Willensvollstreckermandate, führen Erbteilungen durch oder vertreten Ihre Interessen als Erbe gegenüber der Erbengemeinschaft. Wenn nötig auch gegenüber Behörden und vor Gericht.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
Unsere Dienstleistung im Erbrecht ist umfassend. Sie beinhaltet die erbrechtliche und güterrechtliche Beratung, die Erstellung von Verfügungen von Todes wegen, und deren öffentliche Beurkundung. Sie umfasst auch lebzeitige Massnahmen, von der Regelung des Zusammenlebens aufgrund eines Ehe- oder Konkubinatsvertrags, über die Ausfertigung von Generalvollmachten bis zum Erstellen von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.
Wir übernehmen Willensvollstreckermandate, führen Erbteilungen durch oder vertreten Ihre Interessen als Erbe gegenüber der Erbengemeinschaft. Wenn nötig auch gegenüber Behörden und vor Gericht.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Erbverträge
- Erbverzichtsverträge
- Testamente
- Eheverträge (güterrechtliche Meistbegünstigung, Gütertrennung usw.)
- kombinierte Ehe- und Erbverträge
- Konkubinatsverträge
- Generalvollmachten
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
- Willensvollstreckungen
- Erbteilungen
- Vertretung von einzelnen Erben
- Erbteilungsklagen
Gesellschaftsrecht und firmenrecht
Gesellschaftsrecht und Firmenrecht
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei der Gründung oder Änderung Ihrer Gesellschaft und beraten Sie in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Sofern Gesellschaftsbeschlüsse öffentlich zu beurkunden sind, stehen wir als Notar zur Verfügung. Sie erhalten damit das ganze Dienstleistungsangebot aus einer Hand.
Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere:
Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere:
- Beratung und Gründung von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) (Bargründung oder qualifizierte Gründung) sowie von Stiftungen
- Änderung bestehender Gesellschaften (Sitzverlegung, Umfirmierung, Zweckänderung, Nachliberierung von Aktienkapital usw.)
- Kapitalerhöhung
- Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung
- Erstellen von Aktionärbindungsverträgen
- Erstellen von Aktienkaufverträgen oder Stammanteilübertragungen
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Nachfolgeregelungen (bei Bedarf unter Beizug von externen Steuerexperten)
- Auflösung von Gesellschaften
Vertragsrecht
Vertragsrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts und führen die erforderlichen Gerichtsprozesse, um Ihre Rechte durchzusetzen. Für Sie verfassen oder verhandeln wir Verträge aller Art oder unterstützen Sie im Rahmen einer Second Opinion.
Insbesondere unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Arbeitsrecht
Mietrecht und Pachtrecht
Werkvertragsrecht und Baurecht
Weitere Bereiche des allgemeinen Vertragsrechts
Insbesondere unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Arbeitsrecht
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Vertragsauflösung und Kündigung
- Beratung betreffend Arbeitszeugnis
- Vertretung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung und bei Prozessführung vor Gericht
Mietrecht und Pachtrecht
- Erstellen von Mietverträgen und Pachtverträgen
- Vertragsauflösung und Kündigung
- Anfechtung von Kündigungen oder Vertragsänderungen
- Vertretung bei miet- oder pachtrechtlicher Auseinandersetzung und bei Prozessführung vor Gericht
Werkvertragsrecht und Baurecht
- Vertretung bei Auseinandersetzung aus Werkvertrag und bei Prozessführung von Gericht
- Vertretung bei baurechtlichen Auseinandersetzungen
- Führen von Baueinsprachen und Verhandlung mit Behörden
Weitere Bereiche des allgemeinen Vertragsrechts
- Erstellen von Kaufverträgen
- Vertretung bei Geltendmachung von Mängeln des Kaufobjekts
- Vertretung bei Auseinandersetzung aus Werkvertrag und bei Prozessführung von Gericht
- Erstellen von Darlehensverträgen
- Erstellen von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Überprüfung von Verträgen als Second Opinion
- Erstellen von Verträgen, die öffentlich zu beurkunden sind
Schuldbetreibungs- und konkursrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fällen, wenn Ihre Forderungen nicht bezahlt werden. Wir erledigen für Sie das Inkasso und ziehen die notwendigen Gerichtsverfahren durch. Im umgekehrten Fall wehren wir für Sie beharrlich und sachlich ungerechtfertigte Forderungen ab.
- Inkasso von Forderungen
- Betreibungsverfahren
- Rechtsöffnungen und Forderungsprozesse
- Abwehr von Forderungen und Klagen
- Arrestverfahren
Strafrecht und strassenverkehrsrecht
Strafrecht und Strassenverkehrsrecht
Dank mehrjähriger Tätigkeit im Bereich der Strafverfolgungsbehörden können wir Ihnen kompetente und wirksame Verteidigung in Strafverfahren bieten. Wir erkennen Chancen und Möglichkeiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
- Strafverteidigung im Bereich des allgemeinen Strafrechts
- Strafverteidigung bei Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht
- Vertretung in Administrativverfahren (Führerausweisentzug usw.)
- Vertretung von Privatstrafklägern